Wahlen zur Vertreterversammlung 2026
Gemäß § 26c Abs. 1 Satz 1 der Satzung findet die Wahl zur Vertreterversammlung alle vier Jahre statt.
Die Wahlordnung in der Fassung vom 30.06.2026 sieht die Bezirkswahl vor.
Wahlordnung
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Der Wahlausschuss hat gemäß § 5 der Wahlordnung als Art der Stimmabgabe die Online-Vertreterwahl festgelegt und folgende Wahlbezirke bestimmt. Die Anzahl der zu wählenden Vertreter und Ersatzvertreter sind in § 26 der Satzung sowie in der Wahlordnung geregelt. Zusätzlich hat der Wahlausschuss die Zahl der Ersatzvertreter je Wahlbezirk festgelegt:
| Wahlbezirk | Anzahl zu wählender Vertreter | Anzahl Ersatzvertreter |
|---|---|---|
| 1 | Vilsbiburg | 27 | 3 |
| 2 | Bodenkirchen | 17 | 2 |
| 3 | Baierbach | 7 | 1 |
| 4 | Gerzen und Aham | 22 | 2 |
| 5 | Geisenhausen | 20 | 2 |
| 6 | Kumhausen und Landshut | 13 | 1 |
Auslegung der Kandidatenliste
Der Wahlausschuss hat für jeden Wahlbezirk eine Liste der Kandidaten aus dem Kreis der im Wahlbezirk ansässigen Mitglieder aufgestellt. Die Wahllisten liegen im Zeitraum vom 17.08.2026 bis 31.08.2026 in den Geschäftsräumen der Genossenschaft zur Einsicht durch die Mitglieder aus. Gemäß § 4 der Wahlordnung besteht die Möglichkeit zur Einreichung weiterer Wahlvorschläge bis zum 31.08.2026.
Wahlzeitraum und Ablauf
Für die Online-Wahl hat der Wahlausschuss den Zeitraum vom 14.09.2026, 08:00 Uhr bis zum 25.09.2026, 16:00 Uhr festgelegt.
Ab dem 09.09.2026 werden alle wahlberechtigten Mitglieder mittels Brief über die Möglichkeit zur Abstimmung informiert. Mit der Wahlbenachrichtigung werden die Veröffentlichungen zur Vertreterwahl persönlichen Zugangsdaten für die Anmeldung am Wahl-Portal übersandt. Das Wahlportal kann ab 14.09.2026, 08:00 Uhr aufgerufen werden.