Ein Geschäftskonto ist die Grundlage Ihres professionellen Zahlungsverkehrs. Mit den Kontomodellen Ihrer VR-Bank Landshut-Isar-Vils eG wickeln Sie Ihre Buchungen dabei einfach und schnell ab.
Mit unserer Fusion führen wir das neue VR-Business Geschäftskonto ein. Die Informationen zu unserem neuen Geschäftskonto stehen Ihnen bereits heute zur Verfügung. Eine Kontoeröffnung ist jedoch erst ab dem 01.11.2026 möglich.
Bis dahin informieren wir Sie auf dieser Seite gerne über die Leistungen und Vorteile des neuen Kontomodells.
Das Geschäftskonto ist so facettenreich wie seine Namen, denn es wird auch Firmenkonto oder Gewerbekonto genannt. Gemeint ist aber immer dasselbe: eine zuverlässige Lösung für den Zahlungsverkehr Ihres Unternehmens.
Bei unseren Kontomodellen ist für alle etwas dabei. Egal ob Sie freiberuflich arbeiten, gründen möchten oder bereits ein Unternehmen führen: Unsere Geschäftskontomodelle passen zu Ihren Bedürfnissen.
Leistungen im Überblick
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Persönliche Beratung vor Ort
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OnlineBanking und VR Banking App für Firmenkunden
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ePostfach mit Umsätzen der letzten Jahre
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Zahlungsverkehr in Deutschland, Europa oder weltweit abwickeln
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Betriebsmittelkredit für mehr Spielraum
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Um Ihr Geschäftskonto zu eröffnen, brauchen wir diese Dokumente von Ihnen:
ein Ausweisdokument zur Identifizierung/Legitimation und
ggf. einen Gesellschaftervertrag, eine Gesellschafterliste oder eine Gründungsurkunde.
1 Alle Buchungen bzw. Änderungen müssen über www.vr-businesshotel.de powered by Urlaubsplus erfolgen und mit der BusinessCard Classic/Gold bezahlt werden. Urlaubsplus überweist Ihnen 5 bzw. 7 % des bonusfähigen Reisepreises.
Weitere Services & Leistungen für Sie
OnlineBanking
OnlineBanking, das auf Ihren geschäftlichen Bedarf zugeschnitten ist.
BankingManager
Optimieren Sie Ihren Zahlungsverkehr mit dem BankingManager.
Betriebsmittelkredit
Waren, Vorräte und Rohstoffe finanzieren, Skontovorteile nutzen, liquide bleiben
FAQ zum Geschäftskonto
Wann brauche ich ein Geschäftskonto?
Firmen brauchen ein Geschäftskonto in erster Linie zur Abwicklung finanzieller Angelegenheiten des Betriebs. Die dürfen bei juristischen Personen nicht über ein Privatkonto abgewickelt werden. Bei Kleinunternehmerinnen und -unternehmern sieht das anders aus. Sie müssen nicht zwingend ein Geschäftskonto eröffnen. Aber auch sie profitieren von den Vorteilen des Kontos, denn berufliche und private Ausgaben lassen sich so gut voneinander trennen.
Welches Geschäftskonto eignet sich für Gründerinnen und Gründer?
Ihre VR-Bank Landshut-Isar-Vils eG unterstützt Sie gerne dabei, das passende Konto für Ihr Unternehmen zu finden.
Wie bekomme ich einen Betriebsmittelkredit?
Sie beantragen Ihren Betriebsmittelkredit direkt bei der Kontoeröffnung oder zu einem späteren Zeitpunkt. Ob wir den Kredit bewilligen, hängt unter anderem von Ihrer Bonität ab. Ihre VR-Bank Landshut-Isar-Vils eG führt dazu in der Regel ein Rating durch und prüft Ihre Unternehmensunterlagen.
Wie kann ich außerhalb des EU- und EWR-Raums Zahlungen anweisen?
Bei allen Zahlungen,
die in Länder außerhalb des EWR gehen,
die zum Beispiel in Schweizer Franken in die Schweiz gehen,
die in einer anderen Währung als Euro ausgeführt werden sollen,
bei denen Sie weder IBAN noch BIC verwenden,
für die Sonderwünsche bei der Ausführung bestehen,
unterstützen wir Sie mit entsprechenden Auslandszahlungsverkehrsangeboten – zum Beispiel dem Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr. Seit September 2013 ist die außenwirtschaftliche Meldung nur noch elektronisch direkt bei der Deutschen Bundesbank möglich. Bitte beachten Sie die bestehende Meldepflicht gemäß der Außenwirtschaftsverordnung (AWV).
Müssen die Angaben bei Kontoeröffnung mit denen aus dem Transparenzregister übereinstimmen?
Bei juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften sind wir bei der Kontoeröffnung verpflichtet, Ihre Angaben mit einem aktuellen Auszug aus dem Transparenzregister zu vergleichen. Weichen Ihre Angaben ab, müssen wir dies dem Transparenzregister melden. Bitte stellen Sie daher vor der Kontoeröffnung sicher, dass Ihre Angaben bei der Kontoeröffnung mit den Angaben im Transparenzregister übereinstimmen.